BV Holding investiert 2.3 Millionen Franken in Finox

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06.04.2016

Heute hat die BV Holding Informationen zum Quartalsergebnis per 31. März 2016 publiziert. Die Gesellschaft hat CHF 2.3 Mio. im Rahmen einer Folgefinanzierung in die Finox AG investiert.

Die Finox AG mit Sitz in Burgdorf wurde im Jahr 2007 durch Willy Michel gegründet. Die Finox AG halt eine Lizenz für ein Hormon (Follikelstimulierendes Hormon, FSH), das im Jahr 2014 durch die European Medicines Agency (EMA) die Marktzulassung unter dem Namen Bemfola in Europa erhalten hat. Nach Erhalt der Zulassung durch die EMA konnte die Finox AG im Geschäftsjahr 2015 Bemfola in verschiedenen europäischen Märkten lancieren, was zu einem deutlichen Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr führte. Finox strebt die Zulassung dieses Produktes ebenfalls in den USA und weiteren Märkten an. Der Marktaufbau wie auch die benötigte klinische Studie für den US-Markt führen zu Investitionsbedarf.

In der Medienmitteilung zu den Beschlüssen der ordentlichen Generalversammlung 2016 und dem Quartalsergebnis per 31. März 2016 informiert die BV Holding nun, dass sie weitere 2.3 Millionen Franken in die Finox AG investiert hat.

Die BV Holding AG hat bereits im Geschäftsjahr 2013 CHF 10 Mio. und im Rahmen mehrerer Folgefinanzierungen in den Jahren 2014 und 2015 zusätzliche CHF 6.3 Mio. in die Finox AG investiert. Per Ende des Geschäftsjahres 2015 hielt die BV Holding einen Anteil von knapp 14 % an der Finox AG.

Finox AG vertreibt mit Bemfola ein rekombinantes follikelstimulierendes Hormon (rFSH), das im Rahmen von Fruchtbarkeitsbehandlungen eingesetzt wird, mit dem Ziel, die Reifung von Eizellen zu stimulieren. Die Eizellen werden anschliessend entnommen und befruchtet (In-Vitro Fertilisation, IVF). Aufgrund des Herstellungsprozesses sind Biosimilars nicht wie Generika identisch mit dem Originalpraparat. Da Abweichungen in der räumlichen Struktur solcher biotechnischer Nachahmerprodukte möglich sind, müssen Biosimilars die Vergleichbarkeit in der Wirkungsweise gegenüber dem Originalpräparat in umfangreichen klinischen Tests nachweisen. Aufgrund des Erfordernisses, die vergleichbare Wirkung nachzuweisen, ist der Zulassungsprozess für einen Biosimilar erheblich langwieriger und kostspieliger, als dies bei Generika der Fall ist. Nachdem die Patente der Originalpräparatehersteller abgelaufen sind resp. ablaufen werden, öffnet sich das Feld für Biosimilarhersteller in der Fruchtbarkeitstherapie.

(SK)

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