Basel-Stadt startet neues Bürgschaftsprogramm für Startups

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11.12.2020
Basel
Der Kanton Basel-Stadt und die Eckenstein-Geigy-Stiftung verbürgen nachrangige Darlehen für wissens- und technologiebasierte Startups, die unter der Corona-Krise leiden. Gesuche werden ab Montag 14. Dezember entgegengenommen.

Als Antwort auf die Coronakrise schuf der Bund im Frühling ein besonderes Bürgschaftsverfahren zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startups. 21 Kantone nahmen teil. Bis jetzt wurden Liquiditätshilfen in der Höhe von rund 100 Millionen Franken verbürgt.

Das ist die gute Nachricht. Es gibt aber auch eine schlechte: Viele Banken weigerten sich trotz zugesagter Bürgschaften, den Startups Kredite zur Verfügung zu stellen. Als Hinderungsgrund nannten sie die von den Startups verlange Nachrangigkeit der Kredite. «Doch ohne Nachrangigkeit», so Nina Ryser-Iten, Co-Leiterin Standortförderung Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt, «droht den Start-ups unter Umständen eine Überschuldung».

Um die einheimischen Startups wirkungsvoller unterstützen zu können, hat nun der Kanton Basel-Stadt zusammen mit der Eckenstein-Geigy-Stiftung und der Basler Kantonalbank (BKB) ein eigenes Programm aufgesetzt:  Die BKB gewährt den Start-ups die benötigten nachrangigen Darlehen, der Kanton verbürgt 90 Prozent der Summe, die Eckenstein-Geigy-Stiftung die restlichen 10 Prozent ‒ bis zu einem Bürgschaftsvolumen von insgesamt 10 Millionen Franken.

Start-ups, die die Bedingungen des Programms erfüllen, können ab 14. Dezember 2020 Gesuche einreichen. Bei der Prüfung der Anträge wird der Kanton mit Experten der Innosuisse und verschiedener Basler Venture Kapital-Fonds zusammenarbeiten.

Im Unterschied zu konventionellen Bürgschaftsprogrammen kennt das Basler Modell eine Erfolgsbeteiligung der Bürgen: Der Kanton verlangt von den unterstützten Startups eine zeitlich befristete Aktienoption, die er unter im Voraus definierten Bedingungen einlösen kann.

(Press release / jd)

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