Eingabefrist für KTI Sondermassnahmen-Projekte startet Anfang Mai

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22.04.2016

Exportorientierte KMU sollen bei Innovationsprojekten mit der KTI erleichterte Bedingungen erhalten. Die Sondermassnahmen dauern von Mitte bis Ende 2016. Die KTI hat nun Details für Antragsteller veröffentlicht.

Mit den Sondermassnahmen der KTI sollen exportorientierte klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden, die aufgrund der Frankenstärke stark unter Druck sind. Konkret können KMU von drei Massnahmen bei F&E-Projekten profitieren:

  • Der Cashbeitrag des Umsetzungspartners an den Forschungspartner kann teilweise oder ganz erlassen werden (normal: 10% des KTI-Beitrages)
  • Der Anteil des Umsetzungspartners an den Gesamtprojektkosten kann bis auf 30% reduziert werden (normal: > 50%)
  • Alle Anträge auf Sondermassnahmen werden fallweise geprüft und entschieden. 

Projektgesuche mit Antrag auf Sondermassnahmen können vom 02. Mai 2016 - 31. Oktober 2016 eingegeben werden. Von den Sondermassnahmen können ausschliesslich exportorientierte oder exportzuliefernde KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern in der Schweiz profitieren. Exportorientiert heisst: Ein KMU hat im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens 50% seines Umsatzes durch Exporte erwirtschaftet. Diese Regelung gilt auch für KMU, die selber nicht direkt exportieren, die aber als Zulieferer von exportorientierten Unternehmen ebenfalls von der Frankenstärke betroffen sind. 

Vor Beginn der Sondermassnahmen müssen noch das Parlament die notwendigen zusätzlichen 61 Millionen Franken für die Sondermassnahmen und der Bundesrat eine zeitlich befristete Änderung der Verordnung zum FIFG genehmigen.

Weitere Details sowie Antragsformulare und die Koordinaten von Ansprechpartnern finden sich auf der Webseite der KTI.

(SK)

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