Freie Fahrt für die Blockchain-Gesetzgebung

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11.09.2020
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Das Crypto-Valley freut sich: Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat für bessere Blockchain-Rahmenbedingungen ausgesprochen. Sie dürften schon 2021 in Kraft treten.

Ein massgeschneidertes Blockchain-Gesetz bekommt die Schweiz ‒ im Gegensatz zu Nachbar Liechtenstein ‒ nicht. Dafür sollen in den einschlägigen Gebieten die Bundesgesetze angepasst werden; unter anderem im Obligationen- und im Konkursrecht. ausserdem werden das Geldwäscherei- und das Finanzdienstleistungsgesetz revidiert.

Die Gesetzgebung verfolgt drei Ziele: Die Erhöhung der Rechtssicherheit, die Absenkung der administrativen Hürden sowie die Reduktion der Missbrauchsrisiken. Damit will der Gesetzgeber die Schweiz als attraktiven Standort für Blockchain-Unternehmen erhalten und gleichzeitig weitere Unternehmen und Investoren ins Land locken.

«Die einstimmige Zustimmung des Ständerates ist eine hervorragende Neuigkeit für den Wirtschafts- und Wissensstandort», kommentiert Heinz Tännler, Finanzdirektor des Kantons Zug und Präsident der Swiss Blockchain Federation. Die Gesetzesänderungen soll bereits nächstes Jahr in Kraft treten.

(Press release / jd)

 

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