HSG Gründer des Jahres: Anmeldefrist läuft

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21.12.2012
Mit der Auszeichnung "HSG Gründer des Jahres" wird jedes Jahr eine besonders innovative, nachhaltige und erfolgreiche Geschäftsidee ausgezeichnet. Diese Auszeichnung hat insbesondere zum Ziel, Unternehmertum an der Universität St.Gallen zu fördern.

Um "HSG Gründer des Jahres" zu werden sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Das Start-up besteht aus mindestens einem HSG-Angehörigen (Studierender, Mitarbeiter, Wissenschaftler oder Alumni)
  • Die HSG hat entscheidende Impulse für die Umsetzung der Geschäftsidee gegeben.
  • Die Geschäftstätigkeit wurde bereits aufgenommen; das Start-up ist jedoch nicht älter als fünf Jahre.
  • Die Geschäftstätigkeit widerspricht weder geltendem Recht noch ethisch-moralischen Werten.
Die Geschäftsidee des "HSG Gründer des Jahres“ sollte besonders innovativ und nachhaltig sein. Der "HSG Gründer des Jahres“ kann sich durch die folgenden Vergabekriterien differenzieren:
  • Innovationsgrad des Geschäftsmodells (Umsatz-, Kosten- und Vertriebsmodell)
  • Innovative Adressierung des Kundennutzen
  • Generierung einer Unique Selling Proposition
  • Integration von Partnern in den Wertschöpfungsprozess
  • Nachhaltigkeit der Unternehmung
  • Marktpotenzial und Wachstumschancen des Start-ups
Die Bewerbung zum "HSG Gründer des Jahres 2013" ist ab sofort möglich. Die Bewerbungsunterlagen sind formell frei gestaltbar (max. 10 DINA4-Seiten), in einer pdf zusammenzufassen und bis 3. Februar 2013 an dorina.thiess@unisg.ch
zu schicken.

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