Dringliches Postulat für niedrigere Steuern für Gründer in Zürich

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19.05.2016

Die FDP hat gemeinsam mit SVP und CVP einen parlamentarischen Vorstoss zur Besteuerung von Firmengründern und Business Angels im Kanton Zürich erarbeitet. Der Vorstoss verlangt, dass der Regierungsrat sobald als möglich bei der schweizerischen Steuerkonferenz vorstellig wird und gleichzeitig die gängige Steuerpraxis im Rahmen des Möglichen optimiert wird.

Neugründungen von Unternehmen in sämtlichen Branchen tragen zur wirtschaftlichen Dynamik des Kanton Zürich bzw. der Schweiz bei. Die FDP Kanton Zürich setzt sich für gute Rahmenbedingungen zur Stärkung der Innovationskraft im Kanton Zürich ein. Dazu gehört ein optimales steuerliches Anreizsystem für die Gründung und Entwicklung von neuen Unternehmen.

Die heutige Regelung, wonach das über Finanzierungsrunden bzw. Kapitalerhöhungen eingebrachte Kapital als Bemessungsgrundlage bei der Vermögenssteuer natürlicher Personen massgebend ist, kann zu exorbitanten Steuerforderungen gegenüber den Gründern und sonstigen Aktionären führen. In einer Medienmitteilung der FDP des Kantons Zürich wird die Regelung als "sachlich falsch" bezeichnet. Sie erschwere Neugründungen, was nicht im Interesse des Wirtschaftskantons Zürich sein kann.

Die FDP hat in einer Anfrage bereits auf diese Fehlentwicklung hingewiesen und dadurch eine erste Verbesserung erreicht. Diese geht aber zu wenig weit. Deshalb wollen die drei bürgerlichen Parteien am nächsten Montag gemeinsam ein dringliches Postulat einreichen, das verlangt, dass der Regierungsrat sobald als möglich bei der schweizerischen Steuerkonferenz vorstellig wird und gleichzeitig die gängige Steuerpraxis im Rahmen des Möglichen optimiert wird.

Weiter heisst es in der Medienmitteilung: Die FDP setzt sich seit jeher für gute Rahmenbedingungen für Unternehmen sowie für den Abbau übertriebener Bürokratie ein. Der Vorstoss der drei bürgerlichen Parteien ist deshalb nur eines von vielen Elementen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Zürichs. Dabei geht es nicht nur um die Start-up-Bewertung, sondern generell um die Senkung der steuerlichen und administrativen Belastung von Unternehmen und deren Eigentümer, wie beispielsweise die Vermögensbesteuerung und Gewinnsteuersätze, was insbesondere im Rahmen der Umsetzung der UStR III angegangen werden muss. Die Ansiedlung von neuen Unternehmen im Kanton Zürich und die Verhinderung der Abwanderung von Firmen wegen zu hoher Belastungen und anhaltender Unsicherheit beim Steuerrecht sind wichtig für den Erhalt des Wohlstandes der gesamten Bevölkerung.

Weitere Informationen auf der Webseite der FDP des Kantons Zürich.

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