Parlament macht Optionsprogramme attraktiver

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25.09.2018
Bundeshaus

Der Ständerat hat einer Motion von Ruedi Noser zugestimmt. Damit werden Optionsprogramme für Startups deutlich attraktiver und die steuerliche Bewertung von Startup-Aktien schweizweit einheitlich geregelt.

Startups, die noch nicht profitabel sind und den Firmenaufbau mit Investorengeldern finanzieren, passen nur schlecht in den Rahmen der Steuergesetzgebung, die auf ältere KMU und Grossunternehmen zugeschnitten ist. In einzelnen Kantonen gab es deswegen bereits Anpassungen in der Praxis, allerdings sind die entsprechenden Regeln nicht immer ganz klar. Mit der nun beschlossenen Änderung werden schweizweit einheitliche Regelungen geschaffen. Gleichzeitig werden Optionsprogramme für die Mitarbeiter von Startups attraktiver. Die Jungunternehmen haben damit bessere Karten im Kampf um die klügsten Köpfe.

Die Forderungen wurden ursprünglich in einem Vorstoss von SP Nationalrätin Jacqueline Badran formuliert, der allerdings vom Parlament abgelehnt worden war, vermutlich nicht wegen des Inhalts, sondern wegen der Parteizugehörigkeit der Nationalrätin. Mehr Erfolg ist nun der Motion von Ruedi Noser beschieden. 

Darum geht es im Einzelnen:

  1. Mitarbeiter von Startups profitieren vom Grundsatz des steuerfreien Kapitalgewinns und können ihre Aktien steuerfrei verkaufen, wenn sie die Aktien mindestens fünf Jahre gehalten haben. Damit ist die Praxis, die heute unter gewissen Bedingungen schon in gewissen Kantonen gilt, auf Bundesebene festgeschrieben.
  2. Der Verkehrswert der Mitarbeiteraktien wird nicht aufgrund von Finanzierungsrunden oder Aktienverkäufen bestimmt, sondern nach dem Eigenkapital des Unternehmens. Um in den Genuss dieser Berechnungsmethode für die Bewertung zu kommen, müssen Startups einen Antrag stellen. Danach gilt die Berechnungsmethode für sieben Jahre. Damit ist während dieser Zeit ausgeschlossen, dass die Bewertungen aus Finanzierungsrunden für die Berechnung von Steuern herangezogen werden.
  3. Mitarbeiteroptionen werden bei der Ausübung nur zu 50 Prozent besteuert. Dies bringt eine deutliche steuerliche Entlastung bei den Optionen.

(SK)

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