Weniger Steuern für Startup-Gründer und Mitarbeiter

Please login or
register

Stefan Kyora

21.06.2018
Bundeshaus

Diese Woche hat die Wirtschaftskommission des Ständerats einer Initiative vom Zürcher Ständerat Ruedi Noser zugestimmt. Noser will einen einheitlichen Rahmen für die Besteuerung von Mitarbeiteraktien und –optionen bei Startups schaffen und die Belastung senken.  

Das Thema der Besteuerung von Startup-Aktien ist ein Dauerbrenner. Die übliche Besteuerungspraxis kann bei Startups zu absurden Folgen führen oder sie zumindest behindern. Der Grund sind die besonderen Verhältnisse die in Jungunternehmen herrschen. Dazu gehören etwa wenig oder kein Umsatz, niedrige Löhne aber Beteiligungsprogramme für die Mitarbeiter sowie hohe Bewertungen auf dem Papier auf der Basis von Finanzierungsrunden.

Einen ersten Versuch diesen besonderen Verhältnissen auf Bundesebene Rechnung zu tragen, startete die Zürcher SP Nationalrätin Jacqueline Badran. Ihr Vorstoss wurde allerdings vom Parlament vor einem Jahr versenkt. Dies nicht so sehr wegen des Inhaltes, sondern wegen der Parteizugehörigkeit der Parlamentarierin.

Mehr Erfolg ist nun einem zweiten Versuch beschieden. Einer Parlamentarischen Initiative von Ruedi Noser hat die zuständige Kommission des Ständerats am Mittwoch knapp zugestimmt. Wir haben uns mit Karim Maizar von der Wirtschaftskanzlei Kellerhals Carrard darüber unterhalten, was sie Startups bringen könnte. Die Initiative umfasst drei Forderungen.

  1. Mitarbeiter von Startups profitieren vom Grundsatz des steuerfreien Kapitalgewinns und können ihre Aktien steuerfrei verkaufen, wenn sie die Aktien mindestens fünf Jahre gehalten haben. „Damit wäre eine Praxis, die heute unter gewissen Bedingungen schon in gewissen Kantonen gilt, auf Bundesebene festgeschrieben und die unterschiedliche Praxis in den Kantonen würde der Vergangenheit angehören“, erläutert Maizar.
  2. Der Verkehrswert der Mitarbeiteraktien wird nicht aufgrund von Finanzierungsrunden oder Aktienverkäufen bestimmt, sondern nach dem Eigenkapital des Unternehmens. Um in den Genuss dieser Berechnungsmethode für die Bewertung zu kommen, müssen Startups einen Antrag stellen. Danach gilt die Berechnungsmethode für sieben Jahre. „Damit wäre ebenfalls eine einheitliche Regelung geschaffen, die über sieben Jahre ausschliesst, dass die Bewertungen aus Finanzierungsrunden für die Berechnung von Steuern herangezogen werden“, erklärt Maizar.
  3. Mitarbeiteroptionen werden bei der Ausübung nur zu 50 Prozent besteuert. „Dies ist eine deutliche steuerliche Entlastung bei den Optionen“, unterstreicht Maizar.

Grundsätzlich beurteilt Karim Maizar den Vorstoss von Ruedi Noser positiv. Durch ihn würde ein einheitlicher Rahmen auf Bundesebene geschaffen, der die Rahmenbedingen für Startups in der Schweiz attraktiver machen würde. Maizar sieht aber auch zwei Kritikpunkte. Zum einen könnte die Sieben-Jahres-Frist insbesondere für Life-Sciences-Startups zu kurz sein. Zum anderen sieht Maizar bei der Entlastung der Mitarbeiteroptionen eine schwierig zu verstehende Bevorzugung von Mitarbeiteroptionen gegenüber Mitarbeiteraktien; in seinen Augen würde diese dazu führen, dass Mitarbeiteraktien kaum mehr ausgegeben würden. Das Geschäft kommt nun zuerst in den Ständerat.

0Comments

rss