Zürcher Regierungsrat will nationalen Innovationspark

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02.11.2012
Mit seinem heute kommunizierten Entscheid, sich um einen Standort des nationalen Innovationsparks in Dübendorf zu bemühen, schafft der Regierungsrat des Kantons Zürich eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung eines nationalen Innovationsparks.

Der Verein Swiss Innovation Park (SIP) nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass der Regierungsrat des Kantons Zürich sich deutlich für einen Standort des nationalen Innovationsparks ausspricht und das Gelände des Flugplatz Dübendorf dafür ins Auge fasst.
 
Damit schafft er eine wesentliche Voraussetzung für die weiteren Schritte hin zu einem nationalen Innovationspark mit mehreren Standorten. In den bisherigen Modellen des Vereins Swiss Innovation Park steht die Umnutzung eines Drittels des Geländes des Flugplatz Dübendorf im Zentrum. Die durch den Innovationspark erwirtschafteten Gewinne sollen zum Teil in die Entwicklung weiterer Standorte in der Schweiz fliessen können und so mithelfen, ein nationales Netzwerk aufzubauen. Ruedi Noser, Präsident des Vereins Swiss Innovation Park, meint dazu: „Die klare Haltung des Regierungsrates unterstützt unsere Arbeit in Bern, dem Projekt des nationalen Innovationspark zum Durchbruch zu verhelfen. Dübendorf sehen wir als Motor der mit helfen kann, ein Schweiz weites Netzwerk an Standorten aufzubauen.“
 
Das Parlament wird in der Wintersession im Rahmen der Festsetzung des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes die gesetzlichen Grundlagen für einen nationalen Innovationspark verabschieden. Parallel dazu arbeitet die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) in Zusammenarbeit mit dem Verein Swiss Innovation Park einen Businessplan aus, welcher die Organisation, die Finanzierbarkeit und die zeitlichen Komponenten eines nationalen Innovationspark mit mehreren Standorten beleuchten soll.
 
Marc Thalmann, Geschäftsführer des Vereins, hält fest: „Das Statement des Regierungsrates ist für uns sehr wichtig, stützt es uns doch in unseren Annahmen für den Businessplan. Wichtig ist, dass nun die weiteren gesetzgeberischen Schritte beim Bund mit den planungsrechtlichen Schritten im Kanton koordiniert sein werden.“

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