Arbeitslosenversicherung für Unternehmer / Assurance-chômage pour les entrepreneurs
Neu
in Bearbeitung
in Umsetzung
realisiert
erfolglos
Thema
Soziale Absicherung
Ziel
Unternehmerinnen und Unternehmer die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung (ALV) bezahlen müssen, sollen im Falle einer Arbeitslosigkeit dieselben Leistungen beziehen können wie alle anderen Angestellten einer Unternehmung.
Zusammenfassung
Unternehmerinnen und Unternehmer, die bei ihrer eigenen AG oder GmbH angestellt sind, müssen zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, erhalten aber bei Arbeitslosigkeit erst nach Liquidation des Unternehmens Leistungen. Die Initiative will dies ändern.