Digitale Buchführung erleichtern / Tenue des comptes: Faciliter la numérisation
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erfolglos
Thema
Ziel
Die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) und weitere Erlasse sollen so angepasst werden, dass die Digitalisierung der Buchführung erleichtert wird. Unterlagen sollen ohne digitale Signatur oder Ähnlichem auf Datenträgern aufbewahrt werden können.
Zusammenfassung
Das Verfahren zur digitalen Aufbewahrung von Unterlagen ist heute kompliziert. Belege sollen mit einer digitalen Signatur und einem Zeitstempel versehen werden, damit diese auf handelsüblichen Speichermedien archiviert werden dürfen. Einen solchen Prozess nach diesen Anforderungen zu betreiben ist zudem insbesondere für KMU kostenintensiv. Die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) setzt für eine praxistaugliche digitale Archivierung wesentlich höhere Anforderungen als das OR voraus. Deshalb fordert die Motion, dass die GeBüv und weitere Erlasse angepasst werden, um die Digitalisierung der Buchführung zu vereinfachen.