Bundesrat will keine neuen Gesetze für die Digitale Wirtschaft

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11.01.2017

Im heute erschienenen Bericht betont der Bundesrat die Chancen der digitalen Wirtschaft. Neue Gesetze brauche es nicht. Im Bereich der Forschung und Entwicklung soll geprüft werden, welche zusätzlichen Forschungskapazitäten es braucht.

Im Bericht des Bundesrates heisst es, die laufende Entwicklung sei primär eine Chance für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Voraussetzung dafür, dass Unternehmen die Chancen der Digitalisierung nutzen können, seien in erster Linie die Freiheit bzw. der unternehmerische Spielraum. Der digitale Wandel soll deshalb nicht durch vorschnelle und ungeeignete Regulierung beeinträchtigt werden. Regulierung sollte insbesondere nicht dazu führen, dass Innovationen behindert werden oder herkömmliche Technologien und/oder Geschäftsmodelle geschützt oder bevorzugt werden. Da die digitalen Veränderungen kaum voraussehbar sind, muss laut dem Bericht auch die Gefahr einer falschen Regulierung im Auge behalten werden. Neben der Regulierung wird auch punktuellen Förderungen eine Absage erteilt: „Vor dem unsicheren und dynamischen Hintergrund sind industrie-politische Konzepte – im Sinne einer gezielten Förderung bestimmter Branchen, Sektoren, Firmen oder der von diesen verwendeten Technologien – nicht zielführend“, heisst es im Bericht.

Statt einer weiteren Regulierung erteilt der Bundesrat Prüfaufträge unter anderem für Massnahmen in den Bereichen Beherbergungs-Dienstleistungen, Wettbewerbsrecht, Mobilitätsdienstleistungen sowie in der Bildung und Forschung. Eine vertiefte Analyse zum Arbeitsmarkt ist bereits in Erarbeitung.

Gestützt auf den Bericht wird etwa eine vertiefte Analyse der Herausforderungen im Bildungsbereich sowie in der Forschung und Entwicklung (Hochschulen) beantragt:

Es ist zu prüfen, inwiefern für die Bewältigung der digitalen Transformation Forschungs-lücken an den Hochschulen behoben werden müssen, und ob die Zusammenarbeit unter den Disziplinen und Institutionen angepasst werden muss. Namentlich ist vertieft zu prüfen, in welcher Breite Forschungskapazitäten in der Schweiz vorhanden sein müssen, um den Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft und den sicheren Betrieb kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten. Ebenfalls ist zu untersuchen, wie die etablierten Forschungs- und Innovationsförderinstrumente des Bundes unterstützend genutzt werden können.

Nachholbedarf bei IOT, Cloud Computing und Big Data
Hintergrund dieser Forderung ist eine Diagnose des F&E-Bereiches, die Verbesserungsbedarf und offene Fragen ortet. Sie lautet: „In einigen Fachdisziplinen – wie beispielsweise Künstliche Intelligenz, lernende Systeme, oder Quantenkryptographie – gehört die Schweiz schon heute zu den weltweit führenden Forschungsnationen, wovon die Unternehmen bei der Zusammenarbeit mit Hochschulen direkt profitieren. In anderen für die Digitalisierung der Wirtschaft wichtigen Bereichen – wie beispielsweise Cloud Computing, Internet of Things, Big Data – besteht hingegen ein grundlegendes Verbesserungspotenzial. Diesbezüglich stellt sich die Frage, mit welchen Herausforderungen sich der Forschungsstandort unmittelbar konfrontiert sieht. Zu nennen sind beispielsweise die tatsächliche und die notwendige Breite der einzelnen Fachdisziplinen, resp. die benötigten Forschungskapazitäten, die Zusammenarbeit an den Schnittstellen unterschiedlicher Disziplinen und die damit verbundenen all-fälligen Auswirkungen auf das Gefüge der etablierten Forschungs- und Innovationsförderinstrumente. Mit diesen Fragen eng verknüpft ist die Bedeutung des Erkenntnisgewinns für den künftigen Betrieb, die Kontrolle und die Sicherheit der kritischen Versorgungs-Infrastrukturen und Verkehrswege in der Schweiz. Die im Kapitel Forschung und Entwicklung hergeleiteten Herausforderungen und damit verbundenen Fragestellungen können heute nur teilweise durch bestehende Analysen beantwortet werden. Eine eingehendere Prüfung der Fragestellungen ist demnach notwendig.“

(SK)

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