Vermögenssteuer für Gründer und Business Angel: Kanton Zürich lenkt ein

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01.11.2016
Zürich

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich passt die steuerlichen Bestimmungen für Start-up-Gesellschaften an. Sie sorgt damit dafür, dass innovative junge Unternehmen und ihre Investoren im Kanton Zürich auch in steuerlicher Hinsicht wieder bessere Bedingungen vorfinden. 

Nach ein einer Praxisänderung im Kanton Zürich sollten die Vermögenssteuern für Firmengründer und Business Angels sich nach der Bewertung der Startups in der jeweils letzten Finanzierungsrunde richten. Diese Regelung hatte zu sehr hohen Steuerrechnungen und zu viel Protest aus der Zürcher Startup-Szene geführt. Nun lenkt der zuständige Regierungsrat Ernst Stocker ein.

Er hat eine überarbeitete Weisung zur Bewertung von Wertpapieren und Guthaben für die Vermögenssteuer erlassen. Sie regelt das Vorgehen bei der Bewertung von Beteiligungen an Start-ups neu und schafft Klarheit für alle. Die Weisung legt fest, dass bei Finanzierungsrunden von Start-ups künftig nicht mehr nur befristet auf den Substanzwert abgestellt wird, sondern so lange, bis repräsentative Geschäftsergebnisse vorliegen. Investorenpreise kommen bei der Bewertung der Aktien erst nach dieser Aufbauphase zum Zug. In der Weisung heisst es explizit: "Es kann aufgrund der - im Vergleich zu anderen Unternehmen - sehr hohen Bewertungsunsicherheiten nicht auf die von Investoren bei Finanzierungsrunden bezahlten Preise abgestellt werden. Investorenpreise sind nur massgebend, wenn sie nach Abschluss der Aufbauphase bezahlt werden."

Bisher war überdies unklar, welche Unternehmen überhaupt als Start-ups gelten. Eine Definition fehlt auch auf nationaler Ebene. Die neue Weisung umschreibt diese Unternehmen als Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH) mit einem innovativen, üblicherweise technologiegetriebenen Geschäftsmodell, das sich im Aufbau befindet und skalierbar ist. Das heisst konkret: Unternehmen, die innovative technologische Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, die sich am Markt noch nicht etabliert haben, aber darauf ausgerichtet sind, dass sie in multiplizierter Form marktfähig werden. "Mit dieser Präzisierung und der Praxisänderung ergeben sich für Inhaber von Start-up-Beteiligungen im Kanton Zürich mindestens gleich gute Bedingungen wie in anderen Kantonen", heisst es in einer Mitteilung der Finanzdirektion.

Mario Jenni, CEO des Bio-Technoparks Schlieren und des Business Incubators der EMPA in Dübendorf, war in der Arbeitsgruppe zur Bewertung von Startups mit dabei. "Meiner Meinung nach ist das Problem damit gelöst", erklärt Jenni gegenüber Startupticker. Er hat die Sitzungen mit Ernst Stocker als sehr konstruktiv wahrgenommen.

Zufriedene Startup- und Investorenverbände
"Swiss Startup Association, Swiss Finance Startups, Venturelab, Business Angels Schweiz und glp nehmen zufrieden zur Kenntnis, dass die Zürcher Finanzdirektion von ihrer umstrittenen Steuerpraxis bezüglich Startups wieder abkehrt und zur ursprünglichen, fairen Bewertung von Jungunternehmen zurückfindet", heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung. Gemeinsam hatten sich die Verbände und die Partei im laufenden Jahr an vorderster Front für eine adäquate Bewertung und einer daraus folgenden gerechten Besteuerung von Gründern und Business Angels eingesetzt. Zu den Massnahmen gehörte etwa ein breit abgestützter Aufruf, unterzeichnet von über 80 CEOs, Gründern und Investoren, der an Regierungsrat Stocker übergeben wurde. Gleichzeitig war eine Motion im Kantonsrat für die Aufhebung der Steuerpraxis eingereicht worden.

(SK)

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