Drittstaaten-Kontingente erhöht – Probleme bleiben

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02.10.2017
Team

Im kommenden Jahr sollen 500 Spezialisten mehr aus Ländern ausserhalb der EU und der EFTA in der Schweiz arbeiten können. 2017 waren die Kontingente in Basel-Stadt, Genf und Zürich bereits im ersten Quartal aufgebraucht. Die niedrige Zahl der möglichen Bewilligungen ist allerdings nur eine Hürde für Startups. 

Unter Berücksichtigung des anhaltenden Bedarfs der Wirtschaft an Spezialisten aus Drittstaaten sowie der Resultate der Anhörung von Kantonen und Sozialpartnern hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die Höchstzahlen 2018 teilweise zu erhöhen. Trotz der Erhöhung der Kontingente um 1000 Einheiten für das Jahr 2017 ist die Lage insbesondere bei den Aufenthaltsbewilligungen (B) angespannt. Im kommenden Jahr sollen insgesamt 8000 (+500) Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden können: 3500 mit Aufenthaltsbewilligungen B (+500) und 4500 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen L. Die 500 zusätzlichen Aufenthalterkontingente gehen in die Bundesreserve. Damit kann der Bund dem zusätzlichen Bedarf der Kantone auf Gesuch hin flexibel Rechnung tragen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment wird bis Ende November die erforderliche Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) ausarbeiten.

Ende August waren die drei Kantone Basel-Stadt, Genf und Zürich mit einer gemeinsamen Presseerklärung an die Öffentlichkeit gegangen. Sie hatten damals festgestellt, das Unternehmen, die restriktivere Zulassung „zunehmend als Standortnachteil wahrnehmen“. Dementsprechend steige „das Risiko, dass Projekte ins Ausland verschoben werden oder gar nicht in die Schweiz kommen.“

Neben der Begrenzung der Kontingente stellt aber auch das Bewilligungsverfahren Startups vor Herausforderungen. Die Erteilung einer Arbeitsbewilligung für Ausländer aus Drittstaaten ist verknüpft mit der Festlegung eines Mindestlohnes. Diese Massnahme, die eigentlich Lohndumping bekämpfen soll, führt dazu, dass Startups ausländischen Spezialisten Löhne zahlen sollen, die weit über dem liegen, was sie ihren sonstigen Angestellten zahlen. Hinzu kommt der Aufwand für das Verfahren.

Wegen dieser Schwierigkeiten, sind Initiativen hängig, um die Situation zu entschärfen. Ein erster wichtiger Schritt wäre, Absolventen von Schweizer Hochschulen von den Kontingenten auszunehmen, so wie es eine Motion von FDP-Nationalrat Marcel Dobler fordert. 

(SK)

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