PrivaSphere: Erste erfolgreiche Eingaben mit der ersten anerkannten Plattform für den elektronischen

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04.01.2011
Als erste elektronische Zustellplattform in der Schweiz hat der PrivaSphere Secure Messaging Service der Zürcher Technologiefirma PrivaSphere AG bereits am 22. Dezember 2010 vom Informatik Strategie Organ des Bundes (ISB)1, als zuständige Stelle im Eidgenössischen Finanzdepartement, die Anerkennung als Zustellplattform für die „elektronische Übermittlung im Rechtsverkehr mit Behörden und Gerichten“ erhalten. PrivaSphere erfüllt damit als erste Anbieterin den Kriterienkatalog zu den neuen Verordn

„Unsere Plattform wird bereits seit Jahren von Kunden aus den verschiedensten Branchen und der öffentlichen Verwaltung erfolgreich eingesetzt. Wir kennen die Bedürfnisse der Kunden im Bereich der sicheren elektronischen Kommunikation", so Beat Weber, COO von PrivaSphere, zu den Gründen, weshalb PrivaSphere als erstes Unternehmen die Anerkennung erhalten hat. "Wir haben die Plattform kontinuierlich ausgebaut und optimiert und bereits im November 2009 für eidgenössische Verwaltungsverfahren die Anerkennung erhalten." Viele Kantone, die im eJustice Bereich eine Evaluation durchgeführt haben, und weitere wichtige Verwaltungszweige entschieden sich deshalb bereits vor der Anerkennung durch das ISB für die bewährte Zustell-Technologie von PrivaSphere.

„Nebst der langjährigen Erfahrung von PrivaSphere war für uns der kompetente, flexible und schnelle Service entscheidend", erklärt Roy Studer, Organisations- und Informatikbeauftragter der Luzerner Gerichte. Am ersten Arbeitstag des neuen Jahres ist beim Zwangsmassnahmengericht denn auch erfolgreich die erste elektronische Eingabe eingegangen. "Dies ist erfreulich und zeigt, dass unser System offensichtlich einfach und praxistauglich ist." Kantone, welche - wie Luzern - die Eingabeplattform-Funktion mit einem Formular gewählt haben3, sind damit seit dem 1. Januar 2011 auf einfachste Art für den elektronischen Rechtsverkehr bereit.

1 Das Informatikstrategieorgan Bund (ISB) ist die Stabstelle des Informatikrates Bund (IRB). Es erarbeitet die Entscheidungsgrundlagen für die strategische Steuerung der Informatik in der Bundesverwaltung. Das ISB führt auch die Geschäftsstelle E-Government Schweiz, welche die Umsetzung der E-Government Strategie Schweiz in Bund, Kantonen und Gemeinden koordiniert.

2 Am 1. Januar 2011 treten die „Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSchK)" und die „Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV)" in Kraft. Gemäss Art. 3 des VeÜ-ZSSchK ist das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), und dort das Informatikstrategieorgan Bund (ISB), für die Anerkennung von Zustellplattformen zuständig. Die Anerkennung stützt sich auf einen Kriterienkatalog, der in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und externen Spezialisten erarbeitet worden ist. Auf der Basis dieses Kriterienkataloges beurteilt und anerkennt das ISB Zustellplattformen im Sinne von Art. 15 VeÜ-ZSSchK.

3 Z.B. https://eeg.lu.ch/obergericht , https://www.privasphere.com/dg-pg-ta-civile, https://www.privasphere.com/SG-Kantonsgericht-ElektronischeEingabe etc.

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